Gemeinnützigkeit

Mit der Erfüllung seiner Aufgaben nach §2 der Satzung verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Alle Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig.